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Förderrichtlinien

Förderbar sind:
  1. Kirchliche sowie freikirchliche Kinder- u. Jugendarbeit evangelischen Bekenntnisses, soweit sie in den wesentlichen Punkten den Leitgedanken der "Evangelischen Allianz" entspricht.

  2. Solche evangelischen Schulen und evangelischen Bekenntnisschulen

    1. die von Kirchen, Freikirchen und Vereinigungen oder sich aus diesen etablierenden Vereinen getragen werden, zu denen nach dem Zeugnis des "Arbeitskreises Religiöse Gemeinschaften der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands" (VELKD) ökumenische Beziehungen bestehen oder möglich sind.

    2. Satzung und pädagogisches Konzept der zu fördernden evangelischen Schulen und evangelischen Bekenntnisschulen müssen in den wesentlichen Punkten der Basis der "Evangelischen Allianz vom 06. 04. 1972" entsprechen.

Diese Voraussetzungen geben der fördernden Stiftung einen Einblick in das evangelische Profil der evangelischen Schulen und evangelischen Bekenntnisschulen.

Die vollständigen Förderrichtlinien sind bei der Stiftung anzufordern!


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